Emmissionsmessung
Nach Bundes-Immisionsschutzgesetz muss bei genehmigungspflichtigen Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe (mit einer Leistung größer 1.000kW) alle drei Jahre eine Abgasmessung durch eine zugelassene Messstelle wie z.B. der TÜV durchgeführt werden. Die zur Vorlage beim zuständigen Umweltamt zu ermittelnden Werte sind Staub, Kohlenmonoxid, Schwefeldioxid und Stickoxide. Für Festbrennstoffanlagen mit einer Leistung kleiner 1.000kW ist der Bezirksschornsteinfegermeister zuständig.
Nachfolgend die 1.BImSchV, ab 2015 einzuhaltende Grenzwerte und Messpflichten und -fristen bei Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe:
Übersicht zu Messpflichten bei Festbrennstoffkesseln
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